Das bieten wir Ihnen

MEHR ALS MEDIKAMENTE: UNSER SERVICE FÜR IHRE GESUNDHEIT

Damit es günstig bleibt: Mietgeräte

Gerade für Geräte, die man nicht alltäglich oder nur für einen gewissen Zeitraum benötigt, bietet sich eine Mietmöglichkeit besonders an. Bitte beachten Sie, dass wir bei Vermietung der Geräte eine Kaution einbehalten. Sollten Sie keine kassenärztliche Verordnung haben, bieten wir Ihnen die Vermietung gerne gegen einen günstigen Tagesmietpreis an.

Die ideale Hilfe für Mamas: Elektrische Milchpumpen

Es gibt viele gute Gründe für den kurz- oder längerfristigen Einsatz einer elektrischen Milchpumpe. Ob als Unterstützung bei der Milchbildung, bei empfindlichen Brustwarzen oder für etwas mehr Freiraum in den ersten Wochen und Monaten nach der Geburt: Unsere Intervallmilchpumpen von Medela unterstützen stillende Mütter – übrigens mit oder ohne ärztliche Verordnung. Gerne können Sie sich eine Milchpumpe reservieren lassen; in der Regel haben wir jedoch ausreichend Pumpen für Sie vorrätig.

Damit Sie sicher sind: Babywaagen

Sicherlich kennen Sie das unsichere Gefühl, ob sich das Gewicht Ihres Neugeborenen korrekt entwickelt. Trinkt es genug? Sind die Werte im Normbereich? Mit einer Babywaage können Sie die Zunahme Ihres Babys einfach und sicher überprüfen.

Damit Sie Bescheid wissen: Messungen

Sie wollen Ihren Blutdruck im Blick behalten? Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Gesundheitsvorsorge. Dies ist ohne Voranmeldung möglich. Bringen Sie einfach 5 Minuten Zeit mit.

Beratung zur Reisemedizin

Sie wollen in den Urlaub aufbrechen oder planen einen Auslandsaufenthalt? Wie schön! Umso schöner, wenn Sie währenddessen gesund bleiben! Besonders wichtig ist deshalb die Kenntnis über mögliche Risiken am Aufenthaltsort und eine bestmögliche Vorbeugung. Die Heideck Apotheke ist als Beratungsstelle für Reisemedizin perfekt auf Ihre Fragen und Wünsche eingestellt. Ihr Experten: Wolfgang Griesbacher und Ivana Schumacher
Für eine ausführliche Beratung bitten wir um eine Terminvereinbarung.

Cannabis als Medizin

Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben seit März 2017 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabis.  Ärzte können seit dem Cannabisblüten  oder Cannabisextrakte in pharmazeutischer Qualität verschreiben.Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Cannabistherapie  nach erfolgter Genehmigung.Grundsätzlich kann der behandelnde Arzt bei vorliegender Erkrankung und bereits erfolgter Behandlung mit anderen Medikamenten, aber auch ein Privatrezept für Selbstzahler ausstellen.

Neu ab 30.7.2026 : Cannabisblüten sind keine GKV-Leistung mehr.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben nur noch Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität oder mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon®.
Die Verordnung auf Privatrezept bleibt unverändert möglich.

Als mögliche Anwendungsgebiete  für cannabisbasierte Medikamente gelten unter anderem:  chronische oder neuropathische Schmerzen, Clusterkopfschmerz, schmerzhafte spastische Lähmungen bei MS, Epilepsie und durch Chemotherapie induziertes Erbrechen.

Sie können bei uns Ihr gültiges Rezept mit einer Cannabisverordnung  einlösen bzw. die benötigte Cannabissorte vorbestellen.
Das Rezept muss explizit die medizinische Cannabissorte und auch die Dosierung enthalten.

Neben der Abgabe von Cannabisblüten, stellen wir auch Dronabinol-Rezepturen her.

Bei weiteren Fragen zur Anwendung und Verordnung von Cannabis beraten wir Sie gerne.