
Cannabis als Medizin
Cannabis als Medizin
Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben seit März 2017 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabis. Ärzte können seit dem Cannabisblüten oder Cannabisextrakte in pharmazeutischer Qualität verschreiben.Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Cannabistherapie nach erfolgter Genehmigung.Grundsätzlich kann der behandelnde Arzt bei vorliegender Erkrankung und bereits erfolgter Behandlung mit anderen Medikamenten, aber auch ein Privatrezept für Selbstzahler ausstellen.
Neu ab 30.7.2026 : Cannabisblüten sind keine GKV-Leistung mehr.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben nur noch Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität oder mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon®.
Die Verordnung auf Privatrezept bleibt unverändert möglich.
Als mögliche Anwendungsgebiete für cannabisbasierte Medikamente gelten unter anderem: chronische oder neuropathische Schmerzen, Clusterkopfschmerz, schmerzhafte spastische Lähmungen bei MS, Epilepsie und durch Chemotherapie induziertes Erbrechen.
Sie können bei uns Ihr gültiges Rezept mit einer Cannabisverordnung einlösen bzw. die benötigte Cannabissorte vorbestellen.
Das Rezept muss explizit die medizinische Cannabissorte und auch die Dosierung enthalten.
Neben der Abgabe von Cannabisblüten, stellen wir auch Dronabinol-Rezepturen her.
Bei weiteren Fragen zur Anwendung und Verordnung von Cannabis beraten wir Sie gerne.
Sie bekommen Medizinisches Cannabis auf Privatrezept?
Checken Sie die Blütenbestände in unseren Shop.
